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Mitteilung über Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 14. - 18.07.2008
Datum: 07.07.2008
Kurzbeschreibung: Berufungsverhandlung wegen Bestechlichkeit sowie Hauptverhandlung wegen Verstoß gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
Mitteilung über Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 14. - 18.07.2008
8 Ns 640 Js 26094/06 Bestechlichkeit
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Straße 7
76133 Karlsruhe
Montag, 14.07.2008,
14.00 Uhr, Saal 126
Der Angeklagte muss sich vor dem Landgericht Karlsruhe in der Berufungsinstanz wegen zwei Fällen der Bestechlichkeit verantworten.
Der 40 Jahre alte Mann steht in dem Verdacht, er sei als Sachbearbeiter des Landesbetriebes Vermögen und Bau, Amt Karlsruhe, mit dem Verkauf des ehemaligen Forstamtes in Karlsbad-Langensteinbach befasst gewesen. Die Veräußerung sei über eine öffentliche Ausschreibung betrieben worden. Der Angeklagte habe im November 2005 einen Bieter telefonisch auf ein höheres Angebot eines Mitbieters hingewiesen und angeboten, ein höheres Gebot zurückzudatieren und zu berücksichtigen, sofern der Bieter ihm eine Provision von 2% des Kaufpreises bezahlen würde. Später habe er dem Bieter mitgeteilt, der bislang Höchstbietende werde sein Angebot zurückziehen; das ursprüngliche Angebot des Bieters könne gegen Zahlung der Provision durchgesetzt werden.
In ähnlicher Weise habe sich der Angeklagte im August 2007 im Zusammenhang mit der Veräußerung des ehemaligen Forsthauses in Kürnbach verhalten. Anlässlich der verabredeten Übergabe der Provision sei der Angeklagte am 16.08.2007 vorläufig festgenommen worden. Der gegen ihn erwirkte Haftbefehl wurde mittlerweile aufgehoben.
Wegen dieser Taten hatte das Amtsgericht Karlsruhe den Angeklagten am 07.04.2008 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Erstrebt wird eine deutlich höhere Bestrafung.
10 Ds 530 Js 50883/05 Verstoß gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
Donnerstag, 17.07.2008,
14.00 Uhr, Saal V
Die beiden 66 bzw. 60 Jahre alten Angeklagten müssen sich wegen der Veräußerung von Fisch unter einer irreführenden Bezeichnung vor Gericht verantworten.
Den beiden im Elsass bzw. im Landkreis Karlsruhe wohnhaften Männern wird vorgeworfen, sie hätten als Mitgeschäftsführer eines auf den Handel mit Fisch spezialisierten Unternehmens zwischen Anfang Dezember 2002 und Ende September 2005 insgesamt 15.120 kg sog. "Tropenzungenfilets" unter der Bezeichnung "Seezungenfilets TK“ veräußert.
Bei der Tropenzunge handelt es sich um eine nicht mit der Seezunge identische eigenständige Fischart, die bei der Beschaffung erheblich günstiger als die Seezunge ist. Sie weist Ähnlichkeiten in Aussehen und Geschmack mit der Seezunge auf und kann daher als vermeintliches Seezungenfilet angeboten werden.
Das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Lebensmitteln unter einer irreführenden Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung ist strafbar.
Ihr Ansprechpartner bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe:
Staatsanwalt Bogs
07.07.2008
Hinweis für die Medienvertreter:
Bitte richten Sie weitere Anfragen direkt an die Pressesprecher des jeweiligen Gerichts:
Amtsgericht Karlsruhe: Herr RiAG Piepenburg, Tel.: 0721/926-6662
alle anderen Gerichte: Herr VRiLG Kleinheinz, Tel.: 0721/926-3158
