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Waffenhändler verhaftet - Scharfe Schusswaffen, Munition und Handgranaten sichergestellt -
Datum: 29.01.2008
Kurzbeschreibung:
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Regierungspräsidiums Karlsruhe
Waffenhändler verhaftet - Scharfe Schusswaffen, Munition und Handgranaten sichergestellt
Seit Oktober 2007 ermitteln die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Dezernat Sonderfälle/Organisierte Kriminalität der Abteilung Landespolizeidirektion des Regierungspräsidiums Karlsruhe gegen vier deutsche Staatsangehörige im Alter von 29 bis 44 Jahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Den jetzt weitestgehend abgeschlossenen und überwiegend verdeckt geführten Ermittlungen zufolge boten drei der aus Hessen stammenden Tatverdächtigen über eine Internetplattform zunächst frei verkäufliche Waffenteile an. Nach einer Kontaktaufnahme wurden dann aber auch scharfe Schusswaffen zum Kauf angeboten.
Anfang Dezember des vergangenen Jahres konnte einer der Tatverdächtigen, ein 44-jähriger Mann aus Weilburg, bei der geplanten Übergabe von zwei Pistolen, einer Maschinenpistole und einem Gewehr durch das Mobile Einsatzkommando der Abteilung Landespolizeidirektion in Karlsruhe festgenommen werden. Die Waffen hatte der 44-Jährige in einer Musiktruhe im Kofferraum seines Pkw versteckt.
Einen Tag nach der Festnahme des 44-Jährigen in Karlsruhe erfolgte die Festnahme der drei weiteren Tatverdächtigen im hessischen Schöffengrund, Neu-Anspach und Lahnau. Im Rahmen der durchgeführten Durchsuchungen konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden, das den Tatvorwurf untermauert.
Insgesamt wurden neun Pistolen, zwei Revolver, drei Gewehre, sechs Maschinenpistolen, mehrere Tausend Schuss Munition sowie zwei Handgranaten und wesentliche Teile für den Zusammenbau von Waffen sichergestellt.
Gegen den 44-Jährigen aus Weilburg sowie die zwei 38-Jährigen aus Neu-Anspach und Schöffengrund wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Untersuchungshaft durch den zuständigen Haftrichter angeordnet.
Der 29-jährige Tatverdächtige aus Lahnau wurde aufgrund fehlender Haftgründe wieder auf freien Fuß gesetzt. Ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz konnte ihm bislang nicht nachgewiesen werden. Da aber bei ihm eine Pistole und ein Gewehr sichergestellt wurden und er keine Erlaubnis für die Waffen vorweisen konnte, wird er sich wegen illegalen Waffenbesitzes zu verantworten haben.
Maßgeblich zu dem Erfolg der Ermittlungsbehörden beigetragen hat die gute Zusammenarbeit mit den beteiligten hessischen Polizeidienststellen in Bad Homburg, Wetzlar und Limburg.
